AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwingungsdämpfer Dresden GmbH

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben für alle laufenden Geschäftsbeziehungen ergänzend Gültigkeit, sofern abweichend nichts anderes vereinbart wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten als nicht vereinbart, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mit unserer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme oder Zahlung der Waren, gelten ausschließlich unsere AGB als vereinbart. Abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit wir diese schriftlich gemäß § 126 I BGB bestätigen. Gleiches gilt für jegliche Vertragsänderungen.

1 Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.  Rechtsgültigkeit erhalten Angebote erst mit der Auftragsbestätigung.

2 Auftragsbestätigung, Bestellungen

Unsere Auftragsbestätigung gilt als verbindlich, wenn ihr nicht binnen von 5 Arbeitstagen nach Erhalt widersprochen wurde. Mündliche Zusatzvereinbarungen haben keine Gültigkeit, wenn sie von uns nicht schriftlich bestätigt wurden.

Bestellungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Lieferverpflichtungen aufgrund von Bestellungen entstehen nur dann und in dem Umfang, in welchem die Bestellungen schriftlich bestätigt werden.

Produktbeschreibung und Produktspezifikationen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften der Liefersache dar.

Wirksame Verträge kommen nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB zustande.

3 Preise / Zahlungsbedingungen

Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, gelten unsere Preise in Euro (€) ab Werk zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Umsatzsteuer sowie zuzüglich der Kosten für Zoll, Fracht, Verpackung und Versicherung. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Preiserhöhungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, marktmäßigen Einstandspreisen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Der Besteller ist in diesen Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung 10 % übersteigt. Andernfalls ist ein Rücktrittsrecht des Bestellers ausgeschlossen.

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart gelten folgende Bedingungen:

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder spätestens innerhalb von 30 Tagen Netto zu begleichen.

4 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager. Alle Sendungen werden, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers verschickt.

Dieses gilt auch bei „frei Haus“ - Lieferungen.

Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft in unserem Haus. Sie sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten.

Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb Lieferfrist zum Versand gebracht oder die Bereitstellung der Lieferung angezeigt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert, gilt die Frist mit Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten. Bei Abrufaufträgen (Kontrakting) ist grundsätzlich so abzurufen, dass die letzte Lieferung spätestens ein Jahr nach Eingang der Bestellung bei uns erfolgt. In jedem Fall ist der Besteller bei Abrufaufträgen verpflichtet, die Gesamtmenge innerhalb des vereinbarten Zeitraumes abzurufen.

Teillieferungen gelten als vereinbart, soweit Gegenteiliges nicht ausdrücklich festgelegt ist.

Mengenabweichungen von den Bestellmengen sind bis zu 5% gestattet. Das gilt auch für Teillieferungen und bei Abrufmengen. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, welche uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Beispiele dafür sind: Lieferverzögerungen bei den vorgesehenen Vorlieferanten, Krieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen oder rechtlichen Verhältnisse, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen, etwa durch Zerstörung des Betriebes im Ganzen oder wichtige Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen sowie Streiks, Arbeitskampf, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkung, gravierende Transportstörungen, z.B. durch Straßenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe, Energiemangel oder Fahrverbote und ähnliche Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen. Sie gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur Lieferung.

5 Verpackung, Gefahrtragung, Transport

5.1 Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, bestimmen wir Art und Umfang der Verpackung. Die Weiterverpackung erfolgt unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nach unserem Ermessen. Einwegverpackungen werden Eigentum des Bestellers. Mehrwegverpackungen sind kostenfrei an unseren Geschäftssitz  zurück zu senden.

5.2 Die Gefahr für unsere Leistungen übernimmt der Besteller mit der Übergabe der Lieferung an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen aus unserem Lager oder des Lieferwerks.

5.3 Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, unserer Wahl überlassen. Die Verpackung ist vertragsgemäß, wenn diese den Anforderungen nach deutschem Recht entspricht. Ist der Besteller Zwischenhändler und soll die Ware außerhalb Deutschlands transportiert werden, sind abweichende Anforderungen an die Verpackung spätestens bei Vertragsschluss mitzuteilen.

5.4 Der Versand der Ware erfolgt, sofern nicht schriftliche etwas anderes vereinbart wurde, durch Post, Paketdienst oder einen Frachtführer nach unserer Wahl auf Risiko des Bestellers. Wird unsere Leistung durch höhere Gewalt oder unabwendbare oder von uns nicht zu vertretende Umstände auf dem Transportweg beschädigt oder zerstört, so haben wir trotzdem Anspruch auf die vereinbarten Preise. Mit Anlieferung ist die Ware unverzüglich auf Beschädigung oder Verlust zu untersuchen. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme sowie eine Beweissicherung veranlasst und uns davon Mitteilung gemacht werden. Versteckte Transportschäden müssen ab Kenntnis, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung uns und der ausführenden Spedition angezeigt werden.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind.

Die Vorbehaltswaren können bei Zahlungsverzug von uns auf Kosten des Bestellers zurückgefordert werden.

6.2 Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von § 950 BGB, ohne daß uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Be- oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Besteller mit Ware, die im Eigentum Dritter steht, zu einer neuen Sache steht uns das Miteigentum daran zu. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstanden Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Liefersache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

6.3 Der Besteller darf die gelieferten Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, sofern er mit seinem Vertragspartner bezogen auf aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen weder ein Abtretungsverbot vereinbart  noch in sonstiger Weise vorrangig zu Gunsten Dritter über diese Forderungen verfügt hat.

Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist und, ob die Weiterveräußerung berechtigt ist.

Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses zwischen dem Besteller und dessen Abnehmer bezieht sich die vom Besteller im Voraus abgetretene Forderung auch auf die anerkannten Salden sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo.

Der Besteller darf die Forderungen auch nach der Abtretung einziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt oder eine Zahlungseinstellung zu verzeichnen ist.

Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbe­haltsware ist untersagt.

6.4 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn sie von seinem Abnehmer nicht sofort bezahlt wird. Verstößt der Besteller dagegen, hat er dies uns sofort mitzuteilen und es zu unterlassen, die gelieferte Sache bis zur vollständigen Bezahlung weiter zu liefern, zu veräußern, zu verarbeiten, zu vermischen, umzubilden oder in unbewegliche Sachen zu verbauen.

6.5 Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte an Waren und Forderungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.

6.6 Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, alle Maßnahmen wie z.B. Registrierungen zur wirksamen Vereinbarung unseres Eigentumsvorbehaltes zu treffen und bei allen Maßnahmen mit zu wirken, die wir zum Schutze unseres Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes am Liefergegenstand zu treffen beabsichtigen.

7 Gewährleistung, Haftung, Lagerkosten

7.1 Eine Abweichung von der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht des Bestellers wird ausgeschlossen. Eine Mangelrüge gem. §§ 377, 378 HGB ist nur dann rechtzeitig, wenn diese innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Liefereingang, bei uns eingeht. Bei versteckten Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckung des Mangels.

7.2 Die Mängelrüge entbindet den Besteller nicht von der Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen. Eine ordnungsgemäße Mängelrüge bedingt die Möglichkeit, den gerügten Mangel an unserem Geschäftssitz zu prüfen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

Mehrkosten, welche durch Mangelbeseitigungsmaßnahmen außerhalb Deutschlands entstehen, trägt der Besteller.

Schlagen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte zu, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

7.3 Die Gewährleistungspflicht beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt grundsätzlich auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

7.4 Voraussetzung für die Gewährleistung auf unsere Produkte ist der fachgerechte Einsatz entsprechend den zulässigen Einsatzbedingungen (Belastung, Belastungshäufigkeit, Belastungsart, Temperaturen, Umweltbedingungen). Maßgeblich für die insoweit zu beachtenden Produkteigenschaften sind die jeweiligen Produktdatenblätter.

Werden unsere Produkte ohne unsere schriftliche Zustimmung verändert oder unsachgemäß instandgesetzt, so erlischt der Gewährleistungsanspruch.

Die beanstandeten und ersetzten Waren werden automatisch Eigentum der Schwingungsdämpfer Dresden GmbH und sind auf Verlangen zurück zu senden.

7.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen bedingt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers. Schadenersatzansprüche des Bestellers setzen ein Verschulden voraus. Bei schuldhafter Pflichtverletzung stehen dem Besteller die gesetzlichen Ansprüche zu, sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.

a, Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Leistungen und Waren ausschließlich Anforderungen nach Deutschen Bestimmungen und den in Deutschland vorherrschenden Bedingungen gerecht werden müssen.

b, Eine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen wegen schuldhafter Pflichtverletzung wird grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und für sonstige Schäden aufgrund grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Unsere etwaige Ersatzpflicht für Personen und Sachschäden ist im Falle fahrlässiger Schadensverursachung auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.

c, Eine Haftungserleichterung sowie eine Schadensbegrenzung zu Gunsten des Bestellers werden ausgeschlossen.

7.6 Wird der Versand oder die Zustellung auf Veranlassung des Bestellers verzögert, beanspruchen wir, vorbehaltlich eines höheren Schadennachweises, Lagergeld in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, insgesamt jedoch höchstens 6%.

8 Dokumentationen, Zeichnungen, Berechnungen

Die von uns dem Besteller zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen bleiben unser Eigentum.

Sie dürfen vom Besteller ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden.

Missbrauch und Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz.

9 Schlußbestimmungen

9.1 Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, soll der Vertrag angepasst werden.

Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

9.2 Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche des Bestellers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten oder Ansprüche des Bestellers aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. Gleiches gilt für anfängliches Unvermögen oder Unmöglichkeit. Die Haftungseinschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.

9.3 Wird nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Besteller nicht oder nicht mehr kreditwürdig ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung der gelieferten Ware berechtigt.

9.4 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten ist Dresden.

9.5 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Normen über internationales Recht.

9.6 Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Unwirksame Vertragsbestandteile werden durch solche wirksame Vertragsbestandteile ersetzt, die dem Gewollten entsprechen.  Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

9.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden.

Stand: Januar 2023

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